Flugbestätigungsstempel

 

(erschienen in philatelie 336 - Juni 2005)

 

 

Im Rahmen der Feiern und Veranstaltungen anläßlich des 50. Jahrestages der Wiederaufnahme des Luftverkehrs der Lufthansa gab und gibt es nicht nur diverse Sonderstempel sondern auch Flugbestätigungsstempel. Zwar werden diese auch so ordnungsgemäß angekündigt, aber es stellt sich doch sehr oft heraus, daß viele Sammler die Besonderheiten nicht besonders gut kennen. Zusätzliche Verwirrung dürfte es auch dadurch geben, daß ein anfangs als Flugbestätigungstempel für den 1. April 2005 angekündigtes Motiv nachträglich zu einem besonderen Stempel mit entsprechenden Folgen zurück gestuft wird. Aus diesen Grund bietet es sich daher an, diese Unterschiede in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) extra vorzustellen und ergänzende Hintergründe zu erläutern.

 

Einführung

 

Flugbestätigungsstempel sind besondere Tagesstempel, die aus Anlaß eines Eröffnungsfluges oder wie beispielsweise am 1. April anläßlich der vier Jubiläumsflüge eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, daß eine neue Flugstrecke eingeweiht oder über den bisherigen Anfangs- und Endpunkt hinaus erweitert wird. Anlaß kann aber auch die erstmalige Nutzung eines neuen Flugzeugtyps auf der bestimmten Route sein, beispielsweise statt eines Airbus A 300 fliegt nun ein Airbus A 310. Der Anlaß kann aber auch eine neue Fluggesellschaft sein, die erstmals eine bestimmte Strecke fliegt. Diese Änderungen passieren in der Regel im Frühjahr oder Herbst zum jeweiligen Flugplanwechsel, seltener zu einem sonstigen Zeitpunkt. Zusätzlich muß dieser Termin rechtzeitig bekannt sein, damit überhaupt ein Flugbestätigungsstempel beantragt werden kann, denn die Vorbereitungen und Genehmigung des entsprechenden Stempels erfordern eine Mindestdauer von ungefähr 12 Wochen. Wird der Erstflug auf einer neuen Route erst später bekannt, erfolgt aber oft auch eine Bearbeitung von Sammlerpost. Dazu wird der Tagesstempel des Postamtes als Flugbestätigungsstempel benutzt, beispielsweise anläßlich des ersten Direktfluges der LH 788 am 27. März 2005 auf der Strecke Frankfurt nach Guangzhou in China mit dem A 340. Zusätzlich wird für diese besondere Ableitung ein Sonderkartenschluß gefertigt.

Rote F-Beutelfahne (Dublikat) vom Inlandsjubiläumsflug 1. April 2005 für die Teilstecke Frankfurt - München mit LH 1955. Dieser Stempel wurde als Flugbestätigungsstempel angekündigt und ist nachträglich am 7. April zum Sonderstempel umdeklariert worden.
Rote F-Beutelfahne (Dublikat) vom Inlandsjubiläumsflug 1. April 2005 für die Teilstecke Frankfurt - München mit LH 1955. Dieser Stempel wurde als Flugbestätigungsstempel angekündigt und ist nachträglich am 7. April zum Sonderstempel umdeklariert worden.

Für diese Stempelung gibt es besondere allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die sich in einigen wesentlichen Punkten von den AGB für Sonderstempel unterscheiden. Da ein Kartenschluß nur Post für das entsprechende Zielland beinhalten darf, sind natürlich alle anderen Empfängeranschriften egal wohin ausgeschlossen. Adressiert wird in der Regel mit den eigenen Namen, c/o. Postmaster General Postoffice, poste restante, sowie der Zielort und das Land. Einschreiben müßten in seperaten Beuteln abgefertigt werden, als Folge sind diese generell nicht zugelassen.

 

Selbstverständlich müssen die Sendungen für den Erstflug rechtzeitig eintreffen, da der Flugbestätigungsstempel ein Tagesstempel für die Bestätigung des Abflugs einer bestimmten Maschine ist. Während bei einem Auslandsflug somit keine echt laufende Inlandspost zulässig ist, ist es natürlich bei einem Inlandsflug genau umgekehrt.

 

Nach der Fertigung des Kartenschlußes ist es aber auch hier noch 4 Wochen möglich eine Gefälligkeitsstempelung zu erhalten. Dazu gibt es aber auch ganz besondere Randbedingungen. Zum einen muß daß Porto mindestens das aktuelle Postkartenporto Inland betragen, also derzeit 45 Cent, statt der sonst üblichen 10 Cent. Zum zweiten darf die Vorlage in keiner Weise einem Umschlag oder einer vorgedruckten Postkarte ähnlich sein! Erlaubt ist hier also nur ein Stück Papier oder stärker Karton, der in keiner Weise einer vorgedruckten Postkarte entspricht. Andernfalls müssen die vorbereiteten Belege ohne Bearbeitung zurück geschickt werden.

 

Sollen Erstfüge von anderen deutschen Flughäfen dokumentiert werden, wird dies oft über normale Sonderstempel oder entsprechende Tagesstempel des nächstgelegenen Postamtes mit entsprechender geschlossener Aufgabe als Co-Mail ins jeweilige Zielland dokumentiert.

 

Im Ankunftsland des Erstfluges kommt oft ein entsprechender Ankunftsstempel auf die Sendung und es erfolgt eine Rücksendung ans IPZ 1 in Frankfurt.

Brief vom Erstflug vom 16. Oktober 2004 Frankfurt - Kapstadt mit der LH 576 mit dem A340-300 und den passenden Ankunftsstempel aus Kapstadt vom 17. Oktober 2004
Brief vom Erstflug vom 16. Oktober 2004 Frankfurt - Kapstadt mit der LH 576 mit dem A340-300 und den passenden Ankunftsstempel aus Kapstadt vom 17. Oktober 2004

Bei einigen Ländern wird dafür aber mittlerweile ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt verlangt. Dies wird dann von dem Verein bezahlt, der den Stempel beantragt und finanziert hat. Die Rücksendung passiert in diesem Fall als Sammelsendung an den Verein in Deutschland mit der entsprechenden Rechnung, der diese Sendungen dann an die Sammler zurück schickt. Da hier nicht immer zwischen den Vereinsmitgliedern und sonstigen Sammlern unterschieden werden kann, ist vielleicht der eine oder andere Sammler über die Rückleitung seiner Post von einem Verein statt der Deutschen Post AG irritiert, anders ist dies aber nicht zu bewerkstelligen.

 

Wie schnell die Post im Zielland behandelt wird und ob Sie aufgrund von zufälligerweise eintrettenden Bürgerkriegsunruhen oder mangels entsprechender Auslöse oder .... ? gar nicht bearbeitet wird und erst nach ein bis zwei Jahren oder gar nicht mehr auftaucht, kann die Deutsche Post AG leider nicht beeinflussen. Hier fliegt also immer ein gewisses Risiko mit, daß die Belege aus welchen Gründen auch immer, spurlos für immer verschwinden. Dazu vielleicht einige Beispiele aus der Praxis der letzten Jahre. Erst vor wenigen Tagen nach gut einem Jahr ist nun weitere Sammlerpost aus Griechenland von der Olympiade 2004 eingetroffen. Von einigen Erstflügen fehlt bis heute jede Spur. Zwar behauptet die eine oder andere dieser Postverwaltungen, daß Sie die Sendungen ordnungsgemäß abgeschickt hätte, aber bis jetzt ist keine dieser Sendungen aufgetaucht.

Rote F-Beutelfahne (Dublikat) vom Kartenschluss des bis heute verschollenen Erstfluges LH 592 vom 30. März 2003 von Frankfurt - Kairo mit A330-200
Rote F-Beutelfahne (Dublikat) vom Kartenschluss des bis heute verschollenen Erstfluges LH 592 vom 30. März 2003 von Frankfurt - Kairo mit A330-200

 

Kartenschluß

 

Viele Leser werden nun schon öfters den Begriff Kartenschluß gelesen haben, wissen aber nicht, was überhaupt ein Kartenschluß ist und wer Ihn fertigen darf. Beginnen wir daher zuerst mit der Definition eines Kartenschlußes. Im Lexikon der Philatelie von Wolfgang Grallert ist dazu nicht viel zu finden. Ansatzweise steht dort aber zumindest etwas unter dem Begriff „Briefkarte“: „Verzeichnis der von der Post zur Beförderung angenommenen Briefsendungen. Briefkarten wurden im 18. Jahrhundert in mehreren europäischen Ländern eingeführt, durch Weltpostvetrag international für Briefe mit Sonderbehandlung angewiesen; heute nur noch für Einschreib- und Wertsendungen vorkommend, beziehungsweise Anfang 1943 bei der Deutschen Reichspost durch Briefliste ersetzt“. Diese Ausagen treffen aber nicht in allen Punkten zu. Schaut man beispielsweise in das Handwörterbuch des Postwesens Band A - F von 1971 herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Post- und Fernmeldewesen, so findet man hier eine wesentlich genauere Definition und ergänzende Informationen.

EMS-Beutelfahne aus Porto vom 12. Juli 1988 nach Hamburg - ähnlich wie bei Einschreiben werden diese extra gefertigt
EMS-Beutelfahne aus Porto vom 12. Juli 1988 nach Hamburg - ähnlich wie bei Einschreiben werden diese extra gefertigt

Briefkartenschlüsse (früher zwischenzeitlich: „Geschlossene Posten“) nennt der Auslandsdienst die Beförderungeinrichtungen des Briefdienstes, und zwar die Briefpostversande. Der deutsche Name „Kartenschlüsse“ (Französische Bezeichnung in den Verträgen des Weltpostvertrages: „Depeches closes“ oder einfach “Depeches“) ist überliefert; ursprünglich hießen die dienstlichen Begleitpapiere (Listen) der Versande nämlich „Karten“ oder „Postkarten“, so schon die Papiere, die im 17. Jahrhundert der preußische Postmeister ausfertigte, und später nannte man sie „Briefkarten“.

 

Kartenschlüsse werden aufgrund von Absprachen der beteiligten Postverwaltungen im Rahmen der Verträge des Weltpostvereins eingerichtet, geändert oder aufgehoben und dürfen neben Briefpost (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Blindensendungen, Warenproben, Päckchen) auch Wertsendungen enthalten.

 

Ursprung und Ziel der Kartenschlüsse sind die ja nach Verkehrsrichtung „absendene“ oder „empfangende“ Auswechselpostämter (Bureaux d’échange).

 

Die Anzahl der Auswechslungspostämter wechselt je Postverwaltung oder Verkehrsbeziehung. Die Verträge des Weltpostkongresse schreiben keine feste Anzahl vor, so daß sie den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend dem Verkehrsaufkommen und den Verkehrswegen beliebig angepaßt werden können, wobei zuweilen ein einziges Auswechselungsamt je Postverwaltung genügt.

 

Früher gab es diesbezüglich in Deutschland (ohne die DDR) sieben Luftpostleitstellen und 55 Auswechslungsämter.

Beutelfahne von einem normalen Kartenschluss aus Amerika von John F. Kenndy-Flughafen nach Hamburg vom 22. Juni 1988, schon mit einem Strichcode statt Stempel versehen
Beutelfahne von einem normalen Kartenschluss aus Amerika von John F. Kenndy-Flughafen nach Hamburg vom 22. Juni 1988, schon mit einem Strichcode statt Stempel versehen

Diese wurden im Rahmen des Briefkonzeptes 2000 schrittweise auf wenige Übergabestellen konzentriert. Nach zweijähriger Bau- und Probezeit wurde dazu 1997 in Frankfurt das Internationale Postzentrum (IPZ) eingeweiht. Im Jahr 2000 wurde das IPZ um eine Zweigstelle in Niederaula erweitert. Dort befindet sich nun das IPZ 2 - zuständig für die Non-Prio-Post, also die nicht eilige Land-Post; während das IPZ 1 in Frankfurt alle Luftpostsendungen und Luftpostpakete bearbeitet.

 

Weiter gab es bis auf einige Besonderheiten wie die Zollausschußgebiete Kleinwalsertal und Büsingen bei einigen wenigen Briefzentren den sogenannten kleinen Grenzverkehr, der aber mittlerweile auch eingestellt wurde. Das IPZ ist nun die einzige Luftpostleitstelle in Deutschland. Brief- und Paketsendungen die allerdings auf dem Seeweg nach Übersee verschickt werden oder von dort unterwegs nach Deutschland sind, werden in der Internationalen Seepoststation (ISPS) in Hamburg umgeschlagen. Weiter gehören diesem Verbund die fünf internationale Frachtpoststationen (IFS) Leipzig, Hannover, Köln, Speyer und Nürnberg an, die für den Austausch von Paketsendungen auf dem Landweg zuständig sind. Über dieses Netz werden so jährlich über eine Milliarde Briefsendungen und über 20 Millionen Päckchen und Pakete in ein- und abgehender Richtung befördert.

 

Das Internationale Postzentrum (IPZ 1) in Frankfurt am Main ist also das einzige Auswechselungspostamt in Deutschland, daß alle Randbedingungen erfüllt und entsprechende Flugbestätigungsstempel führen darf.

 

Dazu wird in der Regel ein Sonderkartenschluß eingerichtet. Der Beutel wird mit einer roten F-Beutelfahne gekennzeichnet. Im Inneren befinden sich die Sendungen und ein blauer spezieller Postumschlag für Brieflisten. Eingelegt wird darin eine zugehörige Briefliste (Feuille d’avis) laut Weltpostvertrag mit der Formularbezeichnung CN 31. Zusätzlich wird eine Anlage zur Briefliste CN31/CN 32 beigelegt.

 

Geschichte

 

Laut dem Lexikon der Philatelie handelt es sich bei dem Flugbestätigungsstempel um einen postalischen Zusatzstempel zur Bestätigung, daß die betreffenenden Postsendungen mit dem durch den Stempel ausgewiesenen Flug befördert worden sind. Den ersten Stempel dieser Art soll es 1911 in Indien für die „First aerial Post/U.P. Exhibiton Allahabad“ gegeben haben. Viele weitere folgten, besonders zur Zeppelinzeit.

 

Nach dem Krieg wurden 1948 erstmals wieder Flugbestätigungsstempel durch die damalige Deutsche Post für die Wiederaufnahme des Deutschen Luftpostverkehrs am 1. Mai 1948 verwendet, der ja 1945 völlig zum Erliegen kam und nach Kiegsende „für Deutsche“ ausgeschlossen war. 1951 folgte dann der erste Stempel für einen „Postflug“ der Bundespost und 1955 dann am 1. April entsprechende Stempel für die ersten Flüge der Lufthansa in Deutschland. Im Mai durfte die Lufthansa erstmals europäische Ziele anfliegen und am 8. Juni 1955 ging es erstmals auch über den großen Teich nach den USA.

Luftpostdrucksache als Erstflugbeleg für die Wiederaufnahme des Flugverkehrs in den Nahen Osten von Frankfurt nach Istanbul (Türkei) am 12. September 1956 und rückseitigen Ankunftsstempel aus Istanbul
Luftpostdrucksache als Erstflugbeleg für die Wiederaufnahme des Flugverkehrs in den Nahen Osten von Frankfurt nach Istanbul (Türkei) am 12. September 1956 und rückseitigen Ankunftsstempel aus Istanbul

Zu diesem Jubiläum ist ja jeweils auch noch das eine oder andere in Planung (15. Mai 2005 Frankfurt - Madrid und 11. Juni 2005 Frankfurt - New York). Viele weitere folgten und dokumentieren somit den Ausbau der Flugverkehrs in den letzten 50 Jahren. Selbstverständlich gab es diese Flugbestätigungsstempel auch in er DDR. Dort hieß die Fluggesellschaft anfangs Deutsche Lufthansa und den ersten Flug gab es am 4. Februar 1956 nach Warschau. Nachdem 1978 aus Sicherheitsgründen seitens der Bundespost jede Verwendung postalischer Erstflugstempel - auch der Sonderstempel - eingestellt wurde, folgte die Wiedereinführung dieser in der heutigen noch gültigen ovalen Form 1981.

 

Informationen

 

Zwar haben die philatelistischen Zeitschriften eine seperate Rubrik für Aerophilatelisten, aufgrund der oft sehr kurzen Festlegung der Termine und der vorhandenen Redaktionsvorlaufzeiten besteht aber das Problem der rechtzeitigen Informationsbeschaffung für die Sammler. Bei einer diese Zeitschriften wird die Rubik „Luftpost international“ von einem sogenannten „Trans World Philair Club“ erstellt, hinter dem sich aber kein Verein, sondern ein kommerzielles Unternehmen versteckt, das schwerpunktmäßig auch gleichzeitig nur auf die eigenen Produkte hinweist. In der Ausgabe 6/2005 wurden die Sammler trotz besseren Wissen von diesem Pseudoverein an falsche Einlieferungsstellen verwiesen und dadurch entstand gerade zu dem beliebten Jubiläum 50 Jahre Lufthansa ein großes Chaos und viel Ärger für alle Beteiligten bei der Post und den Kunden. Das hier die verantwortlichen Redakteure nicht eingegriffen haben, ist schon erstaunlich.

 

Betrachtet man aber in der selben Ausgabe einen weiteren Artikel über das aktuelle Thema Lufthansa, dann wundert einen gar nichts mehr. In diesem Beitrag wird auf sechs Seiten mehr oder weniger gut nur die Preisliste einer bekannten Firma mit dort zum Verkauf angebotenen Belegen zu diesem Thema angepriesen und als Titelthema verkauft, diese Fakten der redaktionellen Qualität sprechen ja für sich oder ?

 

Eine weitere Möglichkeit der Informationsbeschaffung ist die Mitgliedschaft in einem der unten aufgelisteten Vereine. Dort gibt es je nach Anlaß und Schwerpunkt des Vereines (beipielsweise alles zur Lufthansa - ILA) kurzfristig entsprechende Infos zur Beschaffung der Belege.

 

Die dritte Möglichkeit ist ein spezieller Infodienst für Luftpostsammler mit Ankündigung der Auflieferungsmöglichkeiten von Erstflugpost von Herrn Wolfgang Haseloff, Mengsel 12, 89173 Lonsee (Tel. und Fax - 07336 - 8472).

 

Resümee

 

Ich hoffe, daß mit diesem Artikel doch die eine oder andere Erkenntnislücke zu den Flugbestätigungsstempeln geschlossen oder aufgefrischt werden konnte, damit zukünftig die Beschaffung dieser schönen Stempel zu weniger Missverständnissen führt. Zu wünschen wäre weiter, daß die Stempelankündigungen der Post in philatelie aktuell zukünftig bei jedem Flugbestätigungsstempel noch weitere ergänzende Hinweise bei dieser speziellen Stempelart für die Sammler und Kunden zur sicheren Beschaffnung enthalten. Diese wurden ja schon teilweise vor knapp zwei Jahren ergänzt. Dies geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht ausreichend. Beispielsweise sollte jedes Mal auch eine mögliche Musteradressierung angegeben werden. Auch die von einigen Aerophilatelisten hartnäckig praktizierte scheinbare Anwendung von Zuleitungspost aus anderen Ländern ist heute nur noch Spielerei. Diese Zuleitungspost hatte früher besonders zur Zeppelinzeit noch ihren Sinn, heute wird dies aber durch keine Verfügungen irgendwelcher Art gedeckt und somit sind diese Belege auch in keiner Weise ausstellungswürdig.

 

Nachtrag: Aufgrund der immer größeren Probleme, überhaupt noch Kartenschlüsse mit ausländischen Postverwaltungen in der Praxis ordnungsgemäß durchzuführen, sind die Flugbestätigungsstempel schleichend ausgelaufen und werden heute (2021) nur noch als Sonderstempel zur Dokumentation umgesetzt.

 

 

Arbeitsgemeinschaften (Datenstand 2005 - die heutigen Ansprechpartner der jeweiligen Vereine müssen Sie im Internet suchen)

 

Hier gibt es mehre Vereine und Arbeitsgemeinschaften mit etwas unterschiedlichen Schwerpunkten:

1. Aero-Philatelisten-Club Deutschland e.V. (APCD) 

2. Deutscher Aero-Philatelisten-Club e.V. (DAPC)

3. Europäischer Aero-Philatelisten-Club e.V. (EAPC)

4. Interessengemeinschaft Lufthansa-Aerophilatelie e.V. (ILA)

5. Internationaler Aero-Philaelisten Club „Otto Lilienthal“ (IAPC)