Die weitreichenden Folgen der Änderung der AGB International der Deutschen Post AG

 

(Vorabveröffentlichung - erscheint in philatelie 501 . März 2019)

 

Zum 1. Januar 2019 hat die Deutsche Post AG ohne große Hinweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Auslandsversand geändert. Diese Änderungen haben weitreichende Konsequenzen vor allem für den Otto-Normalverbraucher, aber auch für Kleingewerbetreibende oder Buchhändler, die etwas in Ausland verschicken wollen. Durch diese Änderung zählt nun beispielsweise ein Buch als Ware und kann in die USA nur noch als Päckchen oder mit Versicherung als Paket verschickt werden. Bei einem Gewicht von 600 Gramm muss der Normalkunde statt bisher 7,00 Euro als Brief nun 16,00 Euro als Päckchen oder 37,99 Euro als Paket mit Sendungsnachweis in die USA zahlen. Es handelt sich hier zwar um keine Gebührenerhöhung, sondern nur um eine Änderung der AGB, aber ein Schelm der dabei böses denkt. Größere Kunden und Großkunden haben aber alternative neue Versandformen, wie die Warenpost International (seit 1. Januar 2018), für die Sie nicht viel mehr zahlen müssen, als vor der Änderung der Geschäftsbedingungen. Bei den Änderungen verweist die Post auf Änderungen im Weltpostvertrag. Inwieweit dies tatsächlich gerechtfertigt ist oder nur als Alibi herhalten muss, soll in dem folgenden Artikel auch etwas näher erläutert werden.

 

Einleitung

 

Alle vier Jahre treffen sich die UPU-Vertreter zu einem Kongress, um über aktuelle Dinge zu sprechen und Modifikationen und oder Anpassungen am bestehenden Weltpostvertrag vorzunehmen. Der letzte Kongress fand 2016 in Istanbul statt. Dort wurde aufgrund des weltweit zunehmenden Online-Versandhandels eine neue dritte Kategorie von Sendungen zu den bisherigen aufgenommen. Bisher gab es zwei Säulen. Die erste sind Briefe, zu denen auch Postkarten, Zeitungen, Drucksachen und Büchersendungen sowie Päckchen gehören. Die zweite Säule sind Pakete. Nun wurde dieses Zweisäulensystem um eine dritte Säule erweitert, die international als „Small Packets“ bezeichnet wird.

 ePacket (Small Packet) Sendung aus China mit Sendungsverfolgung mit dem Nummernkreis „L“ nach Dänemark
ePacket (Small Packet) Sendung aus China mit Sendungsverfolgung mit dem Nummernkreis „L“ nach Dänemark

Diese Umstellung begann schrittweise in Deutschland zum 1. Januar 2018 durch Einführung der neuen Versendungsform Warenpost International ohne und mit Sendungsverfolgung. Da für den Bereich der Sendungsverfolgung der „Nummernkreis“ „L“ festgelegt wurde, hat die Deutsche Post den Eilbrief International, der bis zum 31. Dezember 2017 diesen Nummernkreis genutzt hatte, abgeschafft.

Letzttagsbeleg einer Eil-Internationalsendung mit dem Nummernkreis
Letzttagsbeleg einer Eil-Internationalsendung mit dem Nummernkreis "L" vom 31. Dezember 2017

Dies waren aber im Jahr 2018 die einzigen Änderungen auf diesem Sektor zur Anpassung der neuen Regelungen laut Weltpostvertrag.

Warenpost International zum Kilotarif aus dem Jahr 2018, noch mit fiktiven nicht den Vorschriften entsprechenden Barcode in Labelform
Warenpost International zum Kilotarif aus dem Jahr 2018, noch mit fiktiven nicht den Vorschriften entsprechenden Barcode in Labelform

Nun hat die Post ohne große Vorankündigung zum 1. Januar 2019 die bisherigen Geschäftsbedingungen mit der Begründung, das dies angeblich so im Weltpostvertrag vorgesehen ist beziehungsweise laut Zollvorgaben so sein müsste, deutlich geändert. In einem Brief ins Ausland darf seither keine Ware mehr verschickt werden. Dies ist nur noch als Päckchen oder als Paket möglich. Der Otto-Normalverbraucher der zum Schalter kommt und ehrlich auf die Frage nach dem Inhalt der dicken Sendung ins Ausland (Beispiel USA – 600 Gramm Buch oder Schallplatte) antwortet, kann dies nun nur noch als Päckchen oder Paket verschicken. Er muss also für die gleiche Sendung, die er noch im Dezember mit beispielsweise 7,00 Euro frankiert hat, weitere 9 Euro oder sogar weitere 30,99 Euro Aufschlag für eine Sendungsverfolgung zahlen. Am Schalter wird der Kunde aber nicht über alternative Online-Frankierungen wie das Onlinepäckchen ohne oder mit Versicherung und die entsprechenden Preise hingewiesen. Die Versandkosten der Oma für ein Buch an ihren Enkel in den USA haben sich damit extrem erhöht. Im nächsten Abschnitt wird anhand von Originaldokumenten der UPU überprüft, ob diese Änderungen „Mussbestimmungen für die Deutsche Post AG“ sind oder ob es nur zusätzliche Optionen sind, die das jeweilige Absendeland nutzen und frei gestalten kann.

Nachträgliche Ergänzung: Der zum 1. Juli 2015 eingeführte "Warenbrief International" passte nach diesen Umstrukturierungen nicht mehr ins neue Konzept und wurde daher zum 31. Dezember 2018 zu Grabe getragen und als Versendungsform eingestellt.

Letztagsbeleg des
Letztagsbeleg des "Warenbriefs International" zum 31. Dezember 2018 (nach 3,5 Jahren) - da er nicht mehr ins neue Konzept gepasst hat

 

Die neuen UPU-Bestimmungen

 

Es ist zwar korrekt, dass sich die alle Postgesellschaften auf neue, einheitliche Regeln für den Warenversand in Briefen geeinigt haben. In den Originalregelungen der UPU wird aber kein generelles Warenverbot in Briefen ausgesprochen. Bezüglich der neuen Versendungsart „Small Packets“ geht es für nicht EU-Länder nur um eine digitale Zollinhaltserklärung, damit diese unterwegs leichter und schneller abgefertigt werden können. Der Unterschied liegt nur im jeweiligen Sendungsstrom, wie es vom Auswechslungspostamt des Landes (bei Deutschland das Internationale Postzentrum – IPZ) ins jeweilige Empfängerland befördert und transportiert wird. Davon hängt die jeweilige Vergütung für die Beförderung ab (weitere Details dazu findet man im „Postal Transport Guide“). Je nach Versandart gibt es unterschiedliche zusätzliche Optionen, wie Sendungsverfolgung oder Haftung. Weiter schreiben diese Regularien vor, das Sendungen mit Handelswaren seit dem 1. Januar 2018 einen Strichcode benötigen, der jedoch nicht zur Sendungsverfolgung dient. Hierfür dient der Nummernkreis „U“ also beispielsweise „UA123456789DE“. Das „U“ steht hier gleichzeitig für „Untracked“ im englischen beziehungsweise im Deutschen „Ohne Sendungsverfolgung“.

Ausschnitt aus dem
Ausschnitt aus dem "Postal Transport Guide" des Weltpostvereins mit dem Unterschied zwischen "small packets" (Warenpost International) und großen "parcels" (Paketen)

In dem weiter oben zitierten „Postal Transport Guide“ befindet sich unter Punkt 2 „Basic postal process“ eine sehr interessante und aussagekräftige Grafik bezüglich der UPU Postprodukte und Dienstleistungen“.

Auszug aus dem aktuellen „Postal Transport Guide“ mit einer Infografik mit allen internationalen Versandarten
Auszug aus dem aktuellen „Postal Transport Guide“ mit einer Infografik mit allen internationalen Versandarten

Dort wird unten links beim „Basisservice (Conv. Art. 17) auf die Briefpost hingewiesen. Aufgrund dieser und weiterer Bestimmungen wie beispielsweise Artikel 15-103 dürfte die Deutsche Post den Internationalen Warenversand in Briefen also nicht verbieten, da sie dies ja im Inland weiterhin anbietet. Andere Länder wie beispielsweise Österreich oder die Schweiz erlauben weiterhin den Warenversand in Auslandsbriefen. Gleichzeitig kann Amazon aber weiterhin seine Waren als Brief zum Kilotarif ins Ausland schicken, wie Österreichische Sammler dem Autor gemeldet haben. Es gibt nun scheinbar eine Zweiklassengesellschaft, den nach den neuen AGB verschickt Amazon ja keine Briefe sondern Waren und die sind nach den Geschäftsbedingungen der Deutschen Post normalerweise in dieser Form nicht mehr zulässig. Dies wäre jetzt nur noch als Warenpost International zum Kilotarif möglich.

Frankit Neu als Warenpost International zum Kilotarif Europa (also mit MWST)
Frankit Neu als Warenpost International zum Kilotarif Europa (also mit MWST)

Gleichzeitig würde es sich hier noch um eine mehrwertsteuerpflichtige Sendung handeln, Amazon müsste hier also Umsatzsteuer an den Deutschen Staat abführen. Wie man diesem kurzen Einstieg in die internationalen Grundlagen entnehmen kann, ist hier in mehrfacher Hinsicht doch noch viel Klärungsbedarf vorhanden.

 

Die unterschiedlichen Versandmöglichkeiten

 

Der Otto-Normalverbraucher in Deutschland kann zwar weiterhin Briefe ins Ausland verschicken. Diese dürften aber nur noch Dokumente enthalten. Bücher oder Schokolade an den Enkel oder eine CD zählen als Ware und dürfen nur noch in einem Auslandspäckchen oder Auslandspaket verschickt werden. Das Höchstmaß für einen Maxibrief International beträgt aber weiterhin das sogenannte Gurtmaß 900 Millimeter (Länge + Breite + Höhe) und darf bis zu 2000 Gramm betragen. Ein Brief mit soviel Volumen ist aber sehr unwahrscheinlich, oder kennen Sie so einen Brief ?

 

Geschäftskunden, die einen entsprechenden Vertrag mit der Post abgeschlossen haben, dürfen dagegen diese Bücher oder Schokolade oder eine CD als Warenpost International ohne oder mit Sendungsverfolgung verschicken. Dazu gibt es seit dem 1. Januar 2018 die Warenpost International im Einzeltarif für Geschäftskunden oder bei Einlieferung von großen Mengen zu Kilotarifkonditionen. Da diese Sendungen aber innerhalb Europas mehrwertsteuerpflichtig sind, können diese Sendungen nicht mit Briefmarken freigemacht werden. Eine Freimachung für den Einzeltarif ist nur über eine Internetmarke möglich. Für den Kilotarif gibt es zusätzlich noch die Freimachungsoption Frankiermaschine , DV-Freimachung oder Frankiervermerk.

Internetmarke Warenpost International XS bis 500 Gramm mit dem Strichcode mit dem Nummernkreis für Untracked-Kennzeichnung beginnend mit „U“
Internetmarke Warenpost International XS bis 500 Gramm mit dem Strichcode mit dem Nummernkreis für Untracked-Kennzeichnung beginnend mit „U“
Internetmarke Warenpost International XS bis 500 Gramm mit Absenderangaben und Empfängerangaben im neuen Layout mit Frankier-ID und Strichcode ohne Sendungsverfolgung, erkennbar an der Sendungsnummer „UB 70 208 257 6DE“ in Klarschrift unter der Absenderangaben
Internetmarke Warenpost International XS bis 500 Gramm mit Absenderangaben und Empfängerangaben im neuen Layout mit Frankier-ID und Strichcode ohne Sendungsverfolgung, erkennbar an der Sendungsnummer „UB 70 208 257 6DE“ in Klarschrift unter der Absenderangaben

Die Höchstmaße (Gewicht und Format) sind die selben, wie beim Brief mit Ausnahme der Warenpost International XS (500 Gramm 352 mm x 250 x 30 mm). Die weiteren drei Gebührenstufen werden auch ähnlich wie Kleidergrößen gekennzeichnet. Warenpost International S (Höchstgewicht 500 Gramm), Warenpost International M (Höchstgewicht 1000 Gramm) und Warenpost International L (Höchstgewicht 2000 Gramm) – Höchstmaße (Gurtmaß) Innerhalb Europas muss das jeweilige Entgelt beispielsweise 3,70 Euro noch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden, das Porto nach Österreich beträgt also 4,40 Euro.

Warenpost International zum Kilotarif mit DV-Freimachung aus dem April 2018
Warenpost International zum Kilotarif mit DV-Freimachung aus dem April 2018

Für Großkunden, die den Kilotarif nutzen, beträgt das Stückentgelt 1,00 Euro und das Kiloentgelt sechs Euro je Kilo. Zusätzlich kommt hier auch innerhalb Europas noch die Mehrwertsteuer dazu. Verkauft der Kunde über Ebay und nutzt dort auch die angebotenen Online-Frankierungsarten, so kann er dies nach bisherigen Erkenntnissen so frankieren wie bisher. Normalerweise dürfte die Software hier aufgrund der AGB-Änderungen beim Auslandsversand auch nur noch ein Päckchen International oder ein Paket anbieten.

 

Das Online-Päckchen mit der Option Versicherungsnachweis wird nicht erwähnt.

Online-Einschreibepäckchen nach Dänemark, das als Online-Päckchen mit Versicherungsnachweis angeboten wird
Online-Einschreibepäckchen nach Dänemark, das als Online-Päckchen mit Versicherungsnachweis angeboten wird

Wenn der Kunde aber selbst frankiert und nicht am Schalter fragt, so kann er dies wie bisher frankieren. Aufgrund des Briefgeheimisses kann die Post auch nicht kontrollieren, ob der Inhalt eine Ware oder ein Dokument ist. Er spart also viel Geld. Eine andere Alternative ist die Prüfung, ob ein Versand über Hermes oder andere Privatpostdienstleister ins Ausland nicht billiger ist, als der Versand über die Deutsche Post nach den neuen Geschäftsbedingungen. Für Amazon galten zumindest im Januar noch andere Randbedingungen (Brief International zum Kilotarif), wie weiter vorne schon erläutert. Welche Ausnahmen oder Übergangsregelungen diesbezüglich für Großkunden gelten, ist dem Autor nicht bekannt.

 

Resümee

 

Die Änderung der AGB International der Deutschen Post hat weitreichende Folgen vor allem für den Otto-Normalverbraucher und den Kleingewerbetreibenden. Generell können nun auch keine Bücher mehr zu vergünstigen Economy-Bedingungen (egal ob Einzeltarif oder Kilotarif) verschickt werden. Dies ist nun nur noch für Pressesendungen möglich, die eine entsprechende Zulassung für die Pressepost besitzen. Mit diesem Artikel wurde versucht erstes Licht in diese trockene Materie Geschäftsbedingungen und ihre Folgen zu bringen. Betrachtet wurde hier bisher nur der normale Versand ohne Haftung oder ohne Sendungsverfolgung. Dies wurde absichtlich ausgeklammert oder nur am Rande ansatzweise erwähnt. Diese Materie ist noch verzwickter als die schon nicht ganz so einfache vorgestellte Änderungen für den normalen Versand.

Musterlabel Aus der Postbroschüre Internationaler Briefversand – Stand 1. Januar 2018 mit einer Tracked Sendung (also mit Sendungsverfolgung) – hier mit dem Nummernkreis „L“ deutlich gekennzeichnet
Musterlabel Aus der Postbroschüre Internationaler Briefversand – Stand 1. Januar 2018 mit einer Tracked Sendung (also mit Sendungsverfolgung) – hier mit dem Nummernkreis „L“ deutlich gekennzeichnet

Zwar sollten die AGB für jeden Kunden gleich sein, egal ob Otto-Normalverbraucher oder Amazon, aber dies ist zumindest im Januar 2019 bisher nicht der Fall. Ob dies an irgendwelchen Übergangsregelungen oder Umstellungsfristen oder Kulanzregelungen liegt, ist derzeit nicht klar.

 

Ob Sendungen, die über den Briefkasten eingeliefert wurden, nun im Briefzentrum abgetastet werden sollen, um zu prüfen, ob es sich um eine Warensendung oder einen Brief handelt, und dann bei Verdacht auf Warensendung an den Absender zurück geschickt werden, ist auch nicht bekannt. Für Kunden, die im grenznahen Bereich wohnen, lohnt sich unter Umständen auch der Blick ins Nachbarland wie beispielsweise Frankreich oder Polen. Der Versand von dort in ein anderes Land könnte nun teilweise billiger sein, als von Deutschland aus. Weiter hängen die Versandkosten jetzt scheinbar verstärkt davon ab, wie ehrlich der Postkunde bei der Deklaration des Inhalts der Sendung ist.

 

Vielleicht rudert die Deutsche Post ja auch bezüglich ihrer Änderungen etwas zurück und bietet die Versendungsform Warenpost International doch noch für Jedermann an. Der hier ausgeklammerte Bereich der Sendungsverfolgung und Haftung (Valorenklasse des Inhalts) soll in einem späteren Artikel näher beleuchtet werden.