Die Jährlichen Entgeltänderungen

 

 (erschienen in der philatelie 331 - Januar 2005)

 

> Link zur Price Cap Regulierung ab 2003 (Bundesnetzagentur) - Verfahren gültig bis 31.12.2007 >

> Link zur Pric Cap Regulierung - Eckpunkte ab 2008 (Bundesnetzagentur) - Verfahren ab 1.01.2008 bis 31.12.2011 >

> Link zu Wikipedia über die Price-Cap-Regulierung (allgemeine Infos dazu) >

 

Zum 1. Januar 2003 wurde in Deutschland für die Entgeltänderungen eines marktbeherrschenden Anbieters lizenzpflichtiger Dienstleistungen (die Deutsche Post AG) das sogenannte "Price-Cap"-Verfahren eingeführt. In diesem Verfahren der Regulierungsbehörde (heute Bundesnetzagentur) wird jährlich bis zum 31. Dezember 2007 in fünf Price-Cap-Perioden das jeweilige Entgelt für bestimmte Dienstleistungen überprüft und entsprechend angepasst. Da die Überrprüfung und Anpassung für die nächste Periode vom 1. Januar 2005 seit Ende November 2004 abgeschlossen ist, bietet es sich an, dieses Verfahren etwas näher vorzustellen.

 

Die Rahmenbedingungen

Die Umwandlung der staatlichen Post in ein privates Unternehmen wurde durch viele verschiedene Gesetze in Deutschland und Europa begleitet. In Deutschland gibt es außer dem Postumwandlungsgesetz, das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz, das Postgesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Post- und telekommunikationsrechtliche Bereinigungsgesetz.

Selbstverständlich finden sich weitere Fakten im Grundgesetz wie beispielsweise das Briefgeheimnis. Zusätzlich gibt es diverse Verordnungen, die weitere Klarheit schaffen sollen. Es handelt sich hierbei um die Postsicherstellungsverordnung, die Post-Universaldienstleistungsverordnung, die Post-Lizenzgebührenordnung, die Post-Lizenzgebührenverordnung und die Post- und Telekommunikationsauskunftsverordnung. Zusätzlich zu diesen nationalen Rahmenbedingungen existieren weitere Gesetze und Verordnungen auf europäischer Ebene, die teilweise innerhalb eines bestimmten Zeitfensters in allen europäischen Ländern umgesetzt werden sollen. Ansatzweise soll hier der EG-Vertrag und die Postdienstleistungsrichtline der EU genannt werden. Weltweit existiert natürlich außerdem der Weltpostvertrag.

Aufgrund euroäischer Vorgaben (1997) soll jedes Land in Europa eine unabhängige Regulierungsbehöre einrichten. Deutschland ist dieser Vorgabe 1998 nachgekommen. Diese Behörde ist auch für die Überprüfung der Entgelte zuständig (heute Bundesnetzagentur). Sie richtet sich dabei nach der Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV), die die Vorgaben des Postgesetzes konkretisiert. Prinzipell hat die Behörde zwei Möglichkeiten, das "Price-Cap"-Verfahren oder die Einzelpreisgenehmigung. Dabei ist das Price-Cap Verfahren vorrangig zu nutzen. Auch in vielen anderen europäischen Ländern werden die aktuellen Entgelte nach ähnlichen Kriterien überprüft.

 

Das Price-Cap-Verfahren

Die verschiedenen Dienstleistungen des jeweiligen marktbeherrschenden Lizenznehmers (in Deutschland die Deutsche Post AG) können in verschiedene "Körbe" zusammen gefasst werden. Dazu wurden drei Körbe gebildet, Korb M beinhaltet Postdienstleistungen im Monopol, Korb W beinhaltet Postdienstleistungen im Wettbewerbsumfeld und Korb T beinhaltet postalische Teilleistungen. Für jeden dieser Körbe gibt es diesselbe Price-Cap-Formel. In diese Formel fließen folgende Faktoren ein: Entgeltperiode, Referenzperiode, die Anzahl der Angebote in einem spezifischen Korb, die Entgelte pro Stück des Angebotes in der entsprechenden Entgeltperiode, die Absatzmenge des Angebotes in der Referenzperiode, die zu erwartende Produktivitätsfortschrittsrate in der jeweiligen Entgeltperiode und die gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate.

Sehr wichtig ist zum einen die Inflationsrate, zum anderen die Produktivitätsfortschrittsrate, die für das Jahr 2005 mit 1,8 Prozent angesetzt wurde. Da die Inflationsrate im entsprechenden Referenzeitraum nur 1,1 Prozent betrug, muss mathematisch laut Price-Cap Formel eine Entgeltermäßigung um 0,7 Prozent erfolgen. Man sieht also, es ist nicht so einfach, ein bestimmtes Entgelt für den Standardbrief festzulegen, da viele Faktoren mehr oder weniger stark zusammen hängen. Dieser Standardbrief ist übrigens zusammen mit der Postkarte, dem Kompaktbrief und dem Großbrief im Korb für Postdienstleistungen im Monopolbereich. Aus diesem Grund wurde der Kompaktbrief von 1,00 Euro auf 0,95 Euro gesenkt, um die Randbedingungen zu erfüllen.

Anders verhält es sich beispielsweise im Korb W - Postdienstleistungen im Wettbewerbsumfeld. Hier gehört der Maxibrief, die Briefzusatzleistung wie Einschreiben und Nachnahme, die inhaltsgleichen Briefdienstleistungen (Infopost und Infobrief) und alle Sendungen ins Ausland (beispielsweise Postkarte, Brief). Dazu wurden in diesem Korb für 2005 die Auslandsentgelte an einigen Stellen reduziert, an anderer Stelle leicht erhöht. In der Summe dieser Änderungen wurde somit die Price-Cap Formel erfüllt. Der dritte Korb T für postalische Teilleistungen beinhaltet nach der derzeitigen Rechtsprechung die Rabattarten Maschinenlesbarkeit, Vorsortierung, Freistempelung (DV, Absenderfreistempelmaschinen) bei Briefprodukten und Barcode-Labelanbringung/-herstellung (Selbstbucher) bei besonderen Sendungsformen. Hierzu scheinen auch die Werbeantworten zu gehören, die entgeltmäßig für 2005 modifiziert werden.

 

Resümee

Büchersendungen und Warensendungen befinden sich im Wettbewerb, daher ist hier keine Entgeltüberprüfung notwendig. Eine Änderung nach oben oder unten ist also prinzipell jederzeit möglich, während die Entgelte für die Postkarte, den Standardbrief, den Kompaktbrief und den Großbrief jedes Jahr bis Ende 2007 überprüft werden müssen. Wie es danach weitergeht, steht derzeit noch nicht fest. Vielleicht können diese Fakten einen kleinen Eindruck vermitteln, was alles heute die Entgelte der Deutschen Post AG beeinflusst und somit zu der einen oder anderen neuen Portostufe führt.