Eine Überraschung bei der Nachnahme National 

(Vorabveröffentlichung - erscheint in philatelie 408 - Juni 2011) 

 

> Link zum Vorgängerartikel "Die geänderten Briefzusatzleistungen" mit dem Abschnitt Nachnahme >

> Link zu Wikipedia mit dem Thema Nachnahme >

> Link zur Deutschen Post AG - Nachnahme National >

> Ergänzungen zur Nachnahme im Anschluß an diesen Artikel (geändertes Formular) >

> Folgeartikel zur Nachnahme National "Änderungen bei Nachnahme National (philatelie Mai 2018) >

 

Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Universaldienstleistungen der Post zum 1. Juli 2010 wurde unter anderem die Nachnahme mehrwertsteuerpflichtig. Es erfolgte eine Aufspaltung in die reine mehrwertsteuerfreie Versendungsform, die weiterhin beispielsweise klassisch mit Briefmarken oder Internetmarke freigemacht werden konnte. Die Nachnahme selbst, jetzt mehrwertsteuerpflichtig, wurde zu einem im Voraus bezahlten Nachnahme-Label in Form eines dreiteiligen Faltblattes. Dieses kostete zwei Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, also zusammen 2,38 Euro. Zum 1. Januar 2011 wurde das Produkt minimal im Preis erhöht, damit ein glatter Betrag von 2,40 Euro zu bezahlen ist. Überraschenderweise ist nun aber eine sehr ungewöhnliche Nachnahmepostkarte in Form einer Ganzsache aufgetaucht. Aus diesem Grund bietet es sich an, die aktuelle Entwicklung der Nachnahme zu beleuchten.

 

Die Umstellung zum 1. Juli 2010

Die Nachnahme (franz. "Remboursement") beschreibt eine Versand- und Zahlungsart, die der Absender über die Post einziehen lässt. Diese entwickelte sich aus der Postvorschussordnung, die es seit 1850 gab. Seit 1924 musste die Sendung bei der Auflieferung frankiert werden. In den letzten Jahren setzte sich diese aus der Frankatur für die Karte oder den Brief sowie der Nachnahmegebühr zusammen. Der Betrag selbst setzte sich aus der Forderung des Absenders sowie eines Einziehungsentgeltes zusammen, den die Post erhob. Dieser wurde bar zusammen mit der geforderten Summe erhoben. Nebenbei bemerkt werden sollte, dass es Nachnahmen auch für Paketsendungen gibt. Hier kann man sogar welche über eine Packstation abholen und bargeldlos bezahlen. (noch zu Artikel Packstation verlinken, sobald dieser eingestellt ist)

Seit der Einführung der neuen Einschreiblabel zum 1. September 1997 wurde die bisherige Nachnahme zu einer Schaltersendung. Dies blieb so bis zum 31. Dezember 2003. Ab dem 1. Januar 2004 wurde im Rahmen der Einführung der Digitalmarke (siehe auch philatelie 319, Januar 2004) die Nachnahme wieder zu einer normalen Briefkastensendung. Dies ist bis zum heutigen Tage so geblieben. Unabhängig davon konnte die Nachnahme beispielsweise im Rahmen von Versuchen über Briefannahmeautomaten (Samkyung) oder der Briefstation (Samkyung, Telefrank) eingeliefert werden. Bezüglich der Nachnahme gibt es nicht nur entsprechende Nachnahmeaufkleber oder Labels, es gibt schon sehr lange auch spezielle Postformulare in der Regel als Nachnahmepostkarte.

Da bis zum 30 Juni 2010 gültige dreiteilige Nachnahmeformular von der Vorderseite aus - kann für Briefe benutzt werden - kann aber auch durch Kleben zur Nachnahmepostkarte umgewandelt werden

Kodierte Nachnahmepostkarte vom letzten Tag ohne Mehrwertsteuerf (30. Juni 2010) - das alte dreiteilige Formular wurde hier als Postkarte benutzt und mit einer Einzelfrankatur in Höhe von 2,45 Euro frankiert (2,00 Euro für die Nachnahme und 0,45 Euro für das Postkartenporto)

Am letzten Tag vor der Umstellung (30. Juni 2010) betrug beispielsweise das Porto für eine Nachnahmepostkarte 2,00 Euro für die Nachnahme und 0,45 Euro für die Postkarte zusammen also 2,45 Euro, die noch komplett mit Briefmarken verklebt werden konnten. Einen Tag später, also am 1. Juli 2010 war die Nachnahme durch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent auf die reine Nachnahme teuerer, die selbe Sendung kostete jetzt insgesamt 2,83 Euro. Davon durfte man nur noch das reine Briefporto, hier also die Postkarte, selbst frankieren. Die Nachnahme mit der Mehrwertsteuer wurde über ein neues dreiteiliges Faltblatt mit vorausbezahltem Label erhoben (genauso wie die schon bekannten SB-Einschreibelabel, die auch im Voraus zu bezahlen sind). (Späterer Ergänzung: Es gibt nun seit Mai 2011 oder später ein überarbeitetes Formblatt - siehe Ergänzung am Ende des Artikels)

Quittung vom 1. Juli 2010 über den Kauf eines im voraus zu bezahltenden Nachnahmelabels in Form eines dreiteiligen Faltblattes mit Ausweisung der Mehrwertsteuer in Höhe von 0,38 Euro

Die aufgeklappte Vorderseite des neuen im voraus zu zahlenden dreiteiligen Nachnahmeformulars - in der Mitte erkennbar der Teil der als Postwerbeantwort ans Beleglesecenter in Mannheim geschickt werden soll - 1. Auflage

Die Rückseite des selben dreiteiligen Formulars mit der Gebrauchsanweisung, wie dieses Formular zu nutzen ist - in der Mitte der Inkassobeleg, der nun separat als Postanwort zu gleicher Zeit ans Beleglesecenter Mannheim geschickt werden soll - das Nachnahmelabel ist jetzt mit einem großen BL (Beleglos) versehen - 1. Auflage

 

Gleichzeitig wurde das Verfahren auf beleglose Form umgestellt. Die Zahlkarte beziehungsweise der Überweisungsträger für den Nachnahmebetrag wurde nun separat als Antwortsendung an das Beleglesecenter in Mannheim geschickt. Dort wurden diese Belege gescannt und die entsprechenden Datensätze weitergeleitet. Dieses belegose Verfahren gab es ja schon längere Zeit vorher im Paketbereich. Erkennbar sind die neuen Nachnahmeaufkleber daher an einem zusätzlich angebrachten großen "BL" für beleglos.

Kodierte Nachnahmepostkarte vom ersten Tag mit Mehrwertsteuer (1. Juli 2010) - verklebt werden kann hier nur noch das Postkartenporto - hier in Form einer Pluskarte, die mittels vorausbezahlten Nachnahmelabels zur Nachnahmepostkarte wurde - das große BL steht nun für "Beleglos"

 

Bedingt durch diese Umstellung auf die Mehrwertsteuer musste beispielsweise bei der PC-Frankierung (Stampit) die Nachnahme abgeschafft werden, da es nicht möglich war, spearat die Mehrwertsteuer zu erheben. Ähnlich war es bei der Internetmarke und der DV-Freimachung. Der Verfasser hat allerdings bisher noch keinen echt gelaufenen Nachnahmebeleg mit Stampit-Frankatur, Internetmarke oder DV-Freimachung - außer den möglichen Musterbelegen - gesehen. Wer kann hier weiterhelfen?

Eine Nachnahmepostkarte mit DV-Freimachung - leider ist nicht genau erkennbar von wann diese stammt und mir ist derzeit auch nicht klar wie sich das Porto zusammensetzt ? - wer kann hier weiterhelfen und auch weitere Belege dieser Art zu Klärung der Fragen vorlegen ?

Die Portostufensammler haben also seit dem 1. Juli 2010 wesentlich weniger Optionen, schöne Frankaturen zu finden. Es gab aber bezüglich der Umstellung eine Übergangsregelung, die allerdings nicht groß kommuniziert wurde. Angeblich soll diese mehrmals verlängert worden sein. Indirekt kann man aber über das noch im Internet zu findende Merkblatt zur "Einführung der Umsatzsteuer Nachnahme Brief National" mit Datenstand 1. November 2010 gleich im zweiten Absatz eine amtliche Quelle finden. Dort heißt es "Ab dem 1. Januar 2011 können keine Nachnahme-Sendungen mehr bearbeitet werden, die ohne Entrichtung der Umsatzsteuer eingeliefert wurden. Diese Sendungen werden an den Absender zurück geschickt." Belegen lässt sich diese Übergangsregelung beispielsweise an Nachnahmesendungen frankiert mit Absenderfreistempeln. Hier liegt dem Autor noch ein Beleg von der Polizei Hamburg vom 24. November 2010 vor.

Kodierter Nachnahmebiref vom 24. November 2010 von der Polizei Hamburg frankiert mit Absenderfreistempel noch nach dem alten Verfahren (Übergangsregelung) mit 0,90 Euro für den Kompaktbrief und 2,00 Euro für die Nachnahme alt zusammen also 2,90 Euro, altes Nachnahmelabel, Inkassoschein war auf der Rückseite in einer Lasche eingesteckt

 

Dort ist die Nachnahme sowie das Porto zusammen auf der Sendung zu finden. Beim Nachnahmelabel handelt es sich außerdem nachweisbar noch um das alte Label vor dem 1. Juli, da hier das große zusätzliche "BL" fehlt.

Ergänzung: Ein Brief mit den gleichen Absender und dem gleichen Absenderfreistempel nur einige Monate später nun mit dem neuen Nachnahmelabel mit BL-Vermerk und natürlich nur noch der verstempelten Briefgebühr:

Der selbe Absender wie vorher, nun aber nur noch die Briefgebühr in Höhe von 90 Cent verstempelt und das im voraus gezahlte Label incl. Mehrwertsteuer

 

 

Die Nachnahmepostkarte als Ganzsache

Nur durch Zufall fand der Autor dieser Tage bei der eFiliale der Post ganz versteckt ein äußerst ungewöhnliches Produkt, eine Nachnahmepostkarte als Ganzsache. Die Abbildung der Vorderseite des Produktflyers selbst lässt nicht erkennen, welches philatelistische Juwel dort schlummert.

Unscheinbarer WErbeflyer für das Produkt Nachnahmepostkarte "50 Postkarten mit Inkassobelegen und 5 Rücksendeumschlägen"

 

Die Beschreibung ist nicht sehr aussagekräftig und der Preis selbst ist erst einmal abschreckend hoch. Angeboten werden "Nachnahme-Postkarten national inklusive Inkasso-Beleg mit 5 Rücksendeumschlägen" im 50er Set für 142,50 Euro. Aus diesem Grunde dürfte vermutlich auch kein Sammler noch eine Ebene weiter geklickt haben, um sich die Detailabbildungen des Produktes anzuschauen. Wenn man dies aber doch macht, schlägt die bisherige Abschreckung in eine riesengroße Überraschung um. Gezeigt wird hier eine Postkoarte mit Briefmarke aus der Dauerserie Blumen mit dem Motiv Margerite sowie einem Nachnahmevermerk. Ob es sich dabei um eine aufgeklebte Marke handelt und ob der Nachnahmevermerk als Label aufgklebt wurde, ist diesem elektronischen Bild allerdings nicht zu entnehmen.

Es hilft also nur eine Testbestellung von 50 Nachnahmepostkarten für 142,50 Euro weiter, um das Produkt im Original sehen zu können. Der Preis setzt sich zusammen aus 50 mal Nachnahme für 2,40 Euro und 50 mal 0,45 Euro für eine Postkarte. Im Betrag der Nachnahme sind jeweils 0,38 Euro Mehrwertsteuer enthalten, zusammen also 19 Euro. Ein Papieraufschlag, wie er für Plusbriefe mittlerweile übrlich geworden ist, ist nicht erkennbar. Aus der Beschreibung geht dies aber so alles nicht eindeutig hervor.

Als die Sendung beim Verfasser eintraf, war die Überraschung nach dem Auspacken noch größer. Es handelte sich dabei tatsächlich um eine Nachnahmepostkarte als Ganzsache.

Die Nachnahmepostkarte als ungebrauchte Doppelpostkarte - oben ist der abtrennbare Inkassobeleg, unten die Nachnahmepostkarte mit eingedruckter Marke und eingedruckten Nachnahmevermerk

 

Die Karte selbst ist eine Doppelkarte, die in der Mitte perforiert ist. Der obere Teil ist der Inkassobeleg. Interessant ist hier, dass man zwar die Absenderangaben und Bankdaten angeben muss, an keiner Stelle ist aber ein Feld vorgesehen, den einzuziehenden Betrag anzugeben. Der untere Teil besteht aus der Nachnahmepostkarte selbst. Die Frankatur für die Postkarte ist die eingedruckte Margerite, links und rechts davon befinden sich die üblichen Fluoreszenzbalken. Der Nachnahmevermerk selbst ist auch komlett eingedruckt, also kein aufgespendetes Label, so wie sonst in den letzten Jahren üblich.

Die Rückseite der Nachnahmepostkarte - im oberen Teil (Rückseite des Inkassobeleges) ist eine Antwortsendung der Post ans Beleglesecenter in Mannheim zu finden - im unteren Teil (der Nachnahme selbst) ist freier Platz für Informationen des Absenders

Die Rückseite des Inkassobeleges ist als Antowrt-Postkarte der Deutschen Post AG mit eingedruckter Anschrift an das Beleglesecenter in Mannheim versehen. Denn der Absender musss nach dem Ausfüllen der Karte diese trennen und beide Teile getrennt auf die Reise schicken. Der Inkassoteil geht ans Beleglesercenter der Deutschen Post AG und wird nach der Erfassung geschreddert. Der Nachnahmepostkartenteil geht an denjenigen, der zahlen soll. Nur diser Teil wird bei echt laufenden Stücken also dem Sammmler erhalten bleiben. Die Gebrauchsanweisung befindet sich übrigens auf der Rückseite des Produktflyers.

Dies ist die viel informativere Rückseite des Werbeflyers, wie das Produkt zu bearbeiten ist

Postfrisch kann er natürlich die Doppelkarte komplett dokumentieren. Eine Anfrage bei der Deutschen Post AG ergab, daß diese Nachnahmepostkarte zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde. Ausgewählte Kunden wurden dazu in einer Werbeaktion gezielt angeschieben und über das neue Produkt informiert.

Kodierte Nachnahmepostkarte als Ganzsache vom 20. April 2011

Die Quittung die der Kunde erhält, wenn die Sendung an einem Postschalter abgeholt wird

 

Resümmee

Diese Nachnahmepostkarte ist auf alle Fälle eine sehr ungewöhnliche Versendungsform. Allerdings kann man diese, wie schon gesagt, nur per 50 Stück erwerben. Sicherlich wird der eine oder andere Fachhändler diese offizielle Ganzsache anbieten. Die Nachnahme selbst bietet sich aber auch als eingeständiges Sammelgebiet an. Man könnte hier sogar etwas einschränken und sich nur auf Postkarten spezialisieren, es gibt auf alle Fälle vielfältige Möglichekeiten. Wer sich für die Nachnahmelabel selbst und oder generell Einschreiblabel interessiert, findet auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft R- und V-Zettel (www.arge-r-v-zettel.de) Ansprechpartner. die sicherlich weiterhelfen können.

 

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Ergänzung: Geändertes Nachnahmefaltblatt (2. Auflage)

Laut Aussagen aus Postkreisen soll das bisherige Formular schrittweise ab Mai 2011 in geänderter Form ausgeliefert werden, sobald die Erstbestände aufgebraucht sind. Anfang August ist nun ein solches geändertes Formular hier in Kelkheim am Postamt aufgetaucht. Es hat sich sowohl vorne als auch hinten an verschiedenen Stellen einiges textlich oder layouttechnisch geändert. Ein besonders markanter Punkt ist wie bei der Nachnahmepostkarte nun auch hier, daß der Betrag beim Inkassobeleg nicht mehr eingetragen werden muß. Aus diesem Grund hat sich natürlich auch die Anleitung dazu verändert. Außerdem ist das Formular nun nicht mehr in so dünner glatter Papierqualität, sondern stabiler und nicht mehr glänzend. Es folgt nun als Abbildung zuerst die Vorderseite des neuen Formulars, danach die entsprechene Rückseite:

Das geänderte neue Formular - Vorderseite - 2. Auflage

Das geänderte neue Formular - Rückseite - 2. Auflage