Konsolidierung, ein weiterer Schritt zur Liberalisierung der Postmärkte (eine Einführung in die Post-Konsolidierung in Deutschland)

(erschienen in philatelie 348 - Juni 2006)

 

> Verlinkung zu einer aktuellen Tabellenübersicht der K-Nummern (Stand März 2012) von Herrn Detlef Boneß

> Verlinkung zum Nachfolgeartikel "10 Jahre Postkonsolidierung in Deutschland" (Stand August 2015)

> Verlinkung zur eigenen Seite mit in Absenderfreistempel integrierte K-Nummern und deren Besitzer

> Verlinkung zu weiteren Ergänzungen dieses Artikels am Ende über die weitere Entwicklung bis heute (im Aufbau)

 

Seit Mitte 2004 tauchen immer häufiger auf manchen Briefen - vorwiegend bei Standardbriefen - zusätzlich zur postalischen Kodierung schwarze Tintenstrahlaufdrucke an unterschiedlichen Stellen auf. Teilweise zeigen manche Briefe auch auf der Rückseite oben eine weitere Kodierung oder gar andere ungewöhnliche Aufdrucke, die nicht von der Deutschen Post AG stammen. Woher kommen diese Spuren und was steckt dahinter, werden sich viele fragen. Der folgende Beitrag geht diesen Fragen auf den Grund.

Brief mit Konsolidierungsspuren vom Konsolidierer K-4014 mit sehr großer aufgespritzer schwarzer Kennung rechts in der Mitte und einer auf der Rückseite angebrachten Linearkodierung, die oben dazugeblendet ist

 

 

Einführung

Die erwähnten, meist mittels Tintenstrahldrucker aufgebrachten Zusatzvermerke weisen auf eine Bearbeitung außerhalb der Deutschen Post AG hin. Es handelt sich dabei um postvorbereitende Tätigkeiten, die aufgrund der fortschreitenden Liberalisierung möglich geworden sind. Die Beförderung des Briefes selbst erfolgt allerdings als "Teilleistung" durch Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Post AG. Für die Vorsortierung von vollbezahlten Briefen gemäß bestimmter Kriterien werden je nach Art der Vorsortierung und der entsprechenden Menge von der Deutschen Post AG Rabatte gewährt. Je mehr Briefe dabei eingeliefert werden, desto höher sind die Rabatte, die bis zu 21 Prozent auf die jeweilige Sendung betragen können (Stand 2006). Da die meisten Firmen nicht genügend Briefe pro Tag einliefern, um diese Rabatte zu erhalten, wird nun in unterschiedlicher Weise die Post von verschiedenen Firmen abgeholt, zusammengetragen, nach speziellen Vorgaben sortiert, um eben diese Rabatte zu erhalten und erst dann bei der Deutschen Post AG eingeliefert. Dieses Zusammentragen wird als Konsolidierung bezeichnet.

Die speziellen Firmen die diese Dienstleistung für andere durchführen, sind Konsolidierer. Um postvorbereitende Tätigkeiten ausführen zu dürfen, müssen diese Dienstleister mit der Deutschen Post AG einen Vertrag über Teilleistungen abschließen. Diese legt dann die Verträge der Bundesnetzagentur vor. Vor dem 1. Juli 2005 hieß die Bundesnetzagentur noch Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP - gegründet am 1. Januar 1998 aufgrund europäischer Vorgaben).

Dabei gab es anfangs auch ein sogenanntes Genossenschaftsmodell, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels im Jahre 2006 in Deutschland in verschiedenen Varianten existiert. Vorrangiges Ziel ist es dabei, möglichst lukrative Portorabatte für die Genossenschaftsmitglieder zu realisieren. Ob es sich hier ebenfalls um Konsolidierer handelt beziehungsweise wer wie konsolidieren darf, hängt im Jahre 2006 von der Interpretation der entsprechenden deutschen und europäischen Gesetze und oder Regelungen ab, die derzeit je nach Ausgangslage unterschiedlich ausfällt. Wichtige Institutionen oder Beteiligte sind beispielsweise die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt und die betroffenen Lizenznehmer, zu denen auch die Deutsche Post AG selbst gehört. Zur endgültigen Klärung werden daher im Jahre 2006 diverse Gerichte bemüht, wie beispielsweise das Verwaltungsgericht in Köln, das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof. Je nach Instanz und Urteil des entsprechenden Gerichts kann sich also bis zur endgültigen Klärung der obersten Instanzen die Sachlage noch in der einen oder anderen Form ändern. Da aber nach dem derzeitigen Stand ab dem 1. Januar 2008 der freie Wettbewerb herrschen soll, kann die Situation dann schon wieder ganz anders aussehen, denn derzeit hat die Deutsche Post AG ja noch bis einschließlich zum 31. Dezember 2007 eine Exklusivlizenz.

Unter den Randbedingungen (Stand 2005) ist die Bundesnetzagentur der Ansicht, dass Konsolidierung grundsätzlich nur im Anwendungsbereich der A- und B-Lizenzen möglich ist. Seit dem 1. Januar 2006 ist die B-Lizenz in der A-Lizenz aufgegangen. Die A-Lizenz beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen und adressierten Katalogen, deren Einzelgewicht mehr als 50 Gramm oder deren Einzelpreis mindestens das Zweieinhalbfache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt. Das Bundeskartellamt hingegen sieht die Konsolidierung auch im Anwendungsbereich der im Lichte der Europäischen Postdienste-Richtlinie ausgelegten E-Lizenz. Diese Lizenz beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen, die im Auftrag des Absenders bei diesem abgeholt und bei der nächsten Annahmestelle der Deutschen Post AG oder bei einer anderen Annahmestelle der Deutschen Post AG innerhalb derselben Gemeinde eingeliefert werden. Außerdem gilt die Aussage der Europäischen Postdienste-Richtlinie zur Konsolidierung, dass diese Firmen gegenüber Großkunden nicht dieskriminiert werden dürfen. Postgeschichtler können sich also überraschen lassen, wie die Verfahren zur Konsolidierung ausgehen und wie die endgültige Regelung dann aussehen werden beziehungsweise wie dies die postalischen Spuren veränderen könnte.

 

Rabatte

Derzeit (2006) gibt es drei Möglichkeiten. Die erste ist die Einlieferung von mindesten 5.000 auf Leitregionenen (die ersten zwei Zahlen der Postleitzahl) vorsortierte Briefe im BZA (Briefzentrumsausgang). Der Rabatt beträgt hier zwei Prozent für die Freistempelung. Diese Staffelung geht bia mehr als 25.000 Sendungen, man erhält nun den Höchstbetrag von insgesamt 18 Prozent. Die zweite Variante ist die Teilleistung BZE (Briefzentrumseingang). Hier müssen mindestens 500 Briefe für eine Leitregion im BZE vorsortiert eingeliefert werden. Der Rabatt beträgt hier 21 Prozent. Die dritte Option bezieht sich auf die Teilleistung Infopost BZE, hier müssen mindestens 250 Infopostsendungen für eine Leitregion im BZE eingeliefert werden. Die Rabatte sehen hier aber anders aus. Die Vorsortierung muss weiter getrennt für die jeweilige Gewichtsklasse des Basisproduktes (beispielsweise Standardbrief) erfüllt werden. Eines der weiteren Kriterien ist der Mindestfüllgrad je Behälter. Bezüglich der zulässigen Freimachungsarten sind nur die Absenderfreistempelung, die DV-Freimachung

DV-Freimachung mit eingedruckten Vermerk K-7001 rechts oben

Ein Labelausschnitt für Großbriefe mit einer DV-Freimachung - hier K-4000 - Absender war hier die DATEV eG Nürnberg - Konsolidierer ist William Lea Inhouse Solution Standort Nürnberg

Als letztes Beispiel für eine DV-Freimachung aus neuerer Zeit - Ausschnitt aus einem Großbrief (nur Fensterbereich) - hier wird nun verstärkt in den Freimachungsvermerk auch die K-Nummer integriert - ist in der Regel aber nur dann dokumentierbar, wenn der Inhalt erhalten bleibt

 

und der Frankierservice zugelassen.

Die Kombination Freimachung Frankierservice und Konsolidierungsvermerk ist selten zu finden - hier mit ergänzender blau aufgespritzter K-4000 und der Zählnummer

 

Bis Mitte Juni 2005 waren bei der Bundesnetzagentur dreizehn Verträge eingegangen. Rund 100 weitere Dienstleister waren zu diesem Zeitpunkt noch in der Antragsphase. In der Regel handelt es sich dabei um Verlage, private Postdienstleister und ausländische Postgesellschaften. Bereits im November 2005 waren laut Bundesnetzagentur 162 Teilleistungsverträge mit 82 Konsolidieren abgeschlossen. Dabei soll es sich um 75 Verträge BZA Brief, 79 Verträge BZE Brief und 8 Verträge BZE Infopost handeln. Wie viele davon tatsächlich tätig beziehungsweise eindeutig nachweisbar sind, wird noch darzustellen sein. Ob überhaupt alle Varianten auch wirklich nachweisbar sein werden, steht derzeit aber nicht fest.

 

Genossenschaftsmodell

Die erste Genossenschaft (PostCon - heute im Besitz von TNT) wurde bereits Ende 2002 vom Berliner Rechtsanwalt Jens Greve mit dem Deutschen Roten Kreuz gegründet. Dieser Genossenschaft sollen sich mittlerweile eine dreistellige Zahl von Unternehmen angeschlossen haben. Die Idee fand schnell Nachahmer. Laut Vorstand Peter Höllmüller der Briefgenossenschaft Deutschland im schwäbischen Dettingen/Teck, soll es seit Anfang 2005 bereis rund 20 verschiedne Post-Kundenkollektive geben, die sich nur in der juristischen Konstruktion und den damit verbundenen Kosten beziehungsweise im Ausschüttungsverhalten unterscheiden (Beispiele: Briefgenossenschaft Deutschland, kurz Brief-Geno D (Dettingen/Teck) oder Brief-Union (Güttersloh)).

Bleiben wir aber bei der Genossenschaft PostCon, die inzwischen Sortieranlagen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und Düsseldorf betreibt (Stand Anfang 2005). Dort stehen zwölf Sortiermaschinen vom Hersteller Böwe Bell & Howell, die pro Stück 750.000 Euro gekostet haben. Die Personalstärke beträgt schon derzeit mehr als 100 Mitarbeiter und der Umsatz pro Quartal mehr als eine Million Euro. Die Genossenschaftsmitglieder erhielten Anfang 2005 einen Rabatt von 5,5 Prozent je Sendung, bezogen auf den Standardbrief von 55 Cent. Ziel ist es, acht Prozent nach Abzug der Kosten an die Mitglieder zu erstatten. Zu diesen zählen beispielsweise die Commerzbank, die Versicherung Alte Leipziger-Hallesche, Berufsgenossenschaften, Merck, Philips und Tschibo (Mitglied seit März 2004).

 

Spuren der Genossenschaften

Um Rabatte zu erhalten, müssen die Sendungen vorher sortiert und gekennzeichnet werden. Daz werden Sortiermaschinen mit 100 Fächern benötigt. Weiter müsssen alle Sendungen zu einer bestimmten Leitregion fortlaufend nummeriert sein. Dies ist auf unterschiedliche Art möglich. Man kann erst die Sendungen nach Leitregionen sortieren und dann nummerieren. Dies erfordert aber in der Regel einen zweiten Arbeitsgang, der Zeit kostet und eine entsprechende Maschine, die nummeriert. Einige Konsoliderer haben hier in der Anfangszeit mit umgerüsteten Absenderfreistempelmaschinen gearbeitet. Diese Systeme haben aber einen Höchstdurchsatz von ca. 10.000 Sendungen die Stunde. Eine Sortiermaschine dagegen schafft durchschnittlich 30.000 Sendungen die Stunde. Daher bietet es sich an, diese Sortiermaschinen zusätzlich mit speziellen Kodier- und oder Nummeriersystemen auf Tintenstrahlbasis auszurüsten, so dass die Sortierung und Nummerierung in einem Arbeitsgang erfolgen kann.

Diesen Weg hat auch PostCon eingeschlagen. Gestartet wúrde im Mai 2004, ab diesem Zeitpunkt konnte man also die ersten postalischen Spuren auf Briefen finden, beispielsweise auf freigestempelten Sendungen von Tschibo. Die Sortiermaschinen sind mit zusätzlichen Tintenstrahldruckern ausgerüstet, die anfangs vereinzelt senkrecht zur Briefrückseite, in der Regel aber vorne rechts unten kopfstehend circa zwei mm hohe schwarze Zahlen aufspritzen. DAbei handelt es sich zuerst um eine fortlaufende sechsstellige Zählnummer (Vorschrift) und nach einem Leerzeichen um die Leitregion des Empfängerbriefzentrums (dies ist allerdings nicht vorgeschrieben). Inwieweit man diese noch bezüglich der verschiedenen Genossenschaften unterscheiden kann, ist derzeit noch nicht geklärt (Stand Sommer 2006).

Die Sendungen haben bisher keine Konsoliderer-Nummer (heute oft auch K-Nummer genannt). Dies kann sich noch ändern, da es hierzu auch unterschiedliche Ansichten gibt. (Nachträgliche Ergänzung: Heute im Jahr 2012 sind K-Nummern immer auf den Sendungen zu finden)

Die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass Genossenschaften im Unterschied zu Konsolidieren nicht gewerbsmäßig handeln und somit keinen lizenzrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Demgegenüber vertritt das Bundeskartellamt die Ansicht, dass Genossenschaften als Konsolidierer zu behandeln sind. Man wird sehen, ob vielleicht auch die Genossenschaften künftig eine Konsolidiernummer auf dem Brief anbringen müssen. Eventuell handelt es sich ja bei den vor wenigen Wochen entdeckten Konsolidierer K-4031 um eine der Genossenschaften.  Denn die restlichen Elemente, stimmen mit der bisherigen Kennzeichnung einer Genossenschaft überein, nur das zusätzlich noch eine K-4031 davor steht (nachträgliche Ergänzung: ja heute ist bekannt, das es sich um PostCon handelt).

 

Firma "Brief AG (Direkt Express)"

Im Februar 2005 entschied das Bundeskartellamt, dass die Deutsche Post AG ihre Rabatte für die Einlieferung von vorsortierten Massensendungen in ihren Briefzentren zukünftig auch dann gewähren muss, wenn Wettbewerber die Briefe von verschiedenen Absendern abholen und vorsortieren, um sie anschließend gebündelt der Deutschen Post AG in den Briefzentren zur Weiterbeförderung zu übergeben. Der Sofortvollzug dieser Entscheidung wurde angeordnet, damit sich der erst schwach ausgeprägte Wettbewerb im Briefbereich nicht weiter verzögert. Weiter wurde in diesem Zusammenhang geklärt, wie die derzeitigen Anforderungen bezüglich der Teilleistungsverträge auszusehen haben.

Die derzeitgen Anforderungen (Stand Mitte 2005) bezüglich der Teilleistungsverträge für Konsolidierer beruhen auf aktueller Spruchpraxis der Behörden und der Gerichte. Darin sind folgende Fakten geregelt: keine Rückzahlungsverpflichtung, Einlieferungszeiten, Nummerierung, Freimachung/Absenderliste, Mindestfüllgrad, Vorankündigung/BZ-Zuweisung, unmittelbare vertragliche Übernahme vom Absender, keine Absenderkennung, Konsolidiererkennziffer. zu den bisher schon bekannten Fakten, wie einer Zählnummer, kommt nun ein weiteres nachweisbares Element, die Konsolidierernummer, bestehend aus einem K und einer vierstelligen Zahl.

Konsolidierungsbeleg der Firma Brief AG (DirektExpress), die diesen im Auftrag des Kunden auch frankiert hat, zusätzlich auf der Vorderseite mittels Tintenstrahlaufdrucks angebracht die K-Nummer 2049, das Datum 29.10 und eine Zählnummer - auf der Rückseite sind hier zwar keine weiteren Vermerke, aber oft findet man bei dieser Firma hier auch noch unterschiedliche Spuren die in der Regel mit umgerüsteten Frankiermaschinen aufgebracht wurden

 

Zulässig war die gewerbsmäßige Konsolidierung ab dem 13. April 2005. Die ersten Frühbelege dazu tauchten ab Sommer 2005 auf. Dabei handelt es sich um Belege der bundesweit tätigen Firma "Brief AG (Direkt Express)", die theoretisch ab dem 2. Mai 2005 einen Teilleistungsvertrag hatte. Das Geschäftsmodell dieser Firma sieht aber etwas anders aus, als bei fast allen anderen Konsolidierern. DirektExpress unterhält 250 Stützpunkte in Deutschland, die von circa 2500 sogenannten Erfüllungshilfen, also lokalen Kurierdiensten, beliefert werden. Diese holen die Post vom Absender ab, sofern er mindestens 50 Sendungen pro Tag hat. Der Absender bekommt aber keine Ausschüttung. Den abholenden Kurierdiensten wird nach Zahlung von 1.000 Euro Startkapital für Werbung eine Provision von sieben Prozent in Aussicht gestellt. Der Löwenanteil der von der Post gewährten Rabatte landet hier aber beim Unternehmen "Brief AG" selbst. Der absendende Kunde ist hier also wesentlich schlechter gestellt, als beim Genossenschaftsmodell. Außerdem gibt es Probleme mit der Laufzeit, denn bedingt durch dieses Modell des bundesweiten Zusammenfassens der Sendungsströme in Bad Hersfeld in Hessen sind die Briefe schon mindestens einen Tag unterwegs. Dort werden diese sortiert und nummeriert, teils zusätzlich mit dem wirklichen Einlieferungsdatum per Tintenstrahldruck oder umgerüsteten Absenderfreistempelmaschinen versehen und am Großannahmeschalter des Briefzentrums Kassel eingeliefert. Denn sonst würde sich der Empfänger über die lange Laufzeit wundern, für die die Deutsche Post aber nicht verantwortlich ist. Die Post benötigt einen weiteren Tagn, so dass die Sendungen mindestens E+2 Tage statt E+1 Tag unterwegs sind. Um dies zu kaschieren, fordert die Firma die wirklichen Absender auf, ihre Freimachung um einen Tag vorzudatieren. Alternativ bietet sie selbst eine Frankierung mit einem geeigneten Datum an.

Die Firma DirektExpress hat hier scheinbar in der Anfangszeit mit verschiedenen Arbeitsabläufen experimentiert. Für das Anbringen der K-Nummer und der Zählnummer sowie teilweise des Datums worden oft ein oder vermutlich mehrere speziell umgerüstete Absenderfreistempel der Firma Pitney Bowes Typ DM 300 eingesetzt. Diese Vermerke wurden in der Regel auf der Rückseite angebracht.

Teilübersicht über verschiedene Stellungen der K-Nummer, der Zählnummer und teilweise des Datums vom Konsolidierer Brief AG (DirektExpress), die in der Regel auf der Rückseite der Sendungen zu finden waren - weiterere Vermerke in der Regel mit schwarzer Tinte aufgedruckt findet man bei dieser Firma teils zusätzlich noch auf der Vorderseite der Briefe

 

Da diese Maschinen wie schon beschrieben wesentlich langsamer sind, als in Sortiermaschinen integrierte Tintenstrahldrucksysteme, wurde vermehrt auch teils gleichzeitig mit solchen Systemen experimentiert. Hier liegt eine Vielzahl an Varianten vor. Während die Vermerke der umgerüsteten Frankiermaschinen in der Regel auf der Rückseite sind, befinden sich die unterschiedlichen Tintenstrahlaufdrucke vorne. Diese Vielfalt erhöht sich noch durch die teils optional im Auftrag des Absenders erfolgte Frankierung, um die zusätzliche Datumsanbringung mittels Tintenstrahl zu vermeiden. Besonders interessant wird es in den Fällen, wenn eine Sendung nun aus irgend welchen Gründen retourniert werden muss. Die Post schickt in diesem Fall die Sendung an DirektExpress zurück, diese muss dann die Sendung an ihren Kunden zurück leiten, so dass auch hier Laufzeitprobleme auftreten. Eine weitere Besonderheit bei dieser Firma sind rückseitige Stempel mit einem S für Standardbrief und K für Kompaktbrief, die seit Ende 2005 auftauchen.

In der Anfangszeit hat die Firma nicht immer das exakte Datum der Einlieferung auf den Sendungen aufgebracht. Dies ist aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt. Bei einer Kontrolle der Deutschen Post AG am Freitag den 7. Oktober 2005 wurden bei der Einlieferung von 200.000 Sendungen festgestellt, dass ein Teil der einzuliefernden Sendungen älteren Datums waren. Da dies ein Vertragsverstoß bezüglich der AGB Teilleistung war, wurden alle Sendungen zurück gewiesen. Es wäre viel zu aufwendig, die falschen Sendungen auszusortieren, weiter wäre die fortlaufende Nummerierung somit falsch und auch der Befüllgrad könnte kippen. Für eine Neueinlieferung mussten alle zurück gewiesenen 200.000 Sendungen zusätzlich mit dem aktuellem Datum mittels vorhandener Frankiermaschinen mit dem 10. Oktober 2005 (Montag) per Frankierstreifen in Nullstellung und Zählnummer versehen werden. Denn Samstags haben die meisten Großannahmeschalter der Briefzentren so wie auch Kassel geschlossen.

Sehr seltener zurückgewiesener Brief, da ein Teil der Sendungen beim ersten Mal (7. Oktober 2005) beanstandet wurde. Der Konsolidierer musste daher diesen Beleg erneut mit aktuellem Einlieferungsdatum (11. Oktober 2005) mittels Absenderfreistempels versehen. Weitere Spuren: vorne K-Nummer und Datum 11.10 als Tintenstrahlaufdruck, hinten semkrecht nur blaue Zählnummer mittels speziell umgerüsteter Absenderfreistempelmaschine angebracht

 

Dieser Vorfall führte also zu einem nicht alltäglichen philatelistischen und postgeschichtlichen Beleg, der fast immer unerkannt weggeworfen wurde.

 

Regionale Konsolidierer

Etwas später tauchen nun schrittweise weitere Konsoliderer auf, die bisher bis auf wenige Ausnahmen nur regional Konsolidierung betreiben und somit keine Datumsangaben anbringen müssen, da diese ja auf den Sendungen fast immer mittels Absenderfreistempel schon vorahden sind. Die Bandbreite der Anbringung der K-Nummer sowie der Zählnummer ist sehr unterschiedlich, In der Regel ist es ein schwarzer Titenstrahlaufdruck, vereinzelt sieht man auch blaue Tintenstrahlaufdrucke (K-2011).

Konsoliderernummer K-2011 und Zählnummer auf der Rückseite aufgebracht mittels blauer Tintenstrahlschrift (selten)

 

Ungewöhnlicher sind teils in Absenderfreistempel integrierte K-Nummern (bisher bekannt von Ariiva und BSC - Stand 2006 - werden immer häufiger Stand 2012)

Einer der ersten Absenderfreistempel mit integrierter K-Nummer und Zählnummer. Es handelt sich hier um die Privatpostfirma Brief und Servicecenter GmbH. Diese waren in der Anfangszeit selten, sind aber heute im Jahr 2012 immer häufiger in dieser oder ähnlicher Form zu finden - siehe auch extra Seite mit Tabelle dieser Stempel

 

oder ganz ungewöhnlich für wenige Wochen ein Fall mit der Anbringung von kleinen Labeln mit K-Nummer und Zählnummer. Vereinzelt sind diese Vermerke in der letzten Zeit auch auf Großbriefen zu finden, ob hier aber schon die erforderlichen Mengen zusammen kommen, ist unklar.

Bei Belegen, die konsolidert werden dürfen, ist bezüglich der Freimachungsarten auch die DV-Freimachung zugelassen. Da hier soweiso elektronisch die Daten der Produktion an die Post übermittelt werden, muss in diesem Fall keine Zählnummer angebracht werden. Es reicht die K-Nummer, die in den bisherigen Fällen immer schon vorher auf die Umschläge mit eingedruckt wurde (Beispiel K-4006, K-7001).

Ein zweites Beispiel für eine DV-Freimachung, hier ist der K-Vermerk im Werbeteil untergebracht (K-4006)

 

Zulässig ist auch die Frankierung mittels Frankierservice, ob hier die K-Nummer und eine Zählnummer auf der Sendung angebracht werden muss, ist derzeit nicht bekannt. (Nachträgliche Ergänzung: Wie das weiter oben und das folgende Beispiel zeigen, scheint hier auch eine K-Nummer erforderlich zu sein - zumindest aus neuerer Zeit)

Ein zweites seltenes Beispiel für Frankierservice als Freimachung und Konsolidierungsvermerk - hier in Form einer eingedruckten K-Nummer K-7029

 

In einigen Fällen existieren bei Standardbriefen außerdem auf der Rückseite zusätzliche Linerarkodierungen. Welchen Zweck diese erfüllen, ist derzeit nicht bekannt. Eine eindeutige Zuordnung der K-Nummer zu einer Firma, ist bisher nur in wenigen Ausnahmefällen eindeutig möglich. Hier muss daher noch viel weiteres Material zusammen getragen und ausgewertet werden. Die Erforschung ist also erst am Anfang.

Da die meisten Konsolidierer bisher nur regional tätig sind, war es schwierig, eine Übersicht über die aktuell schon tätigen Firmen zusammen zu tragen.

Tabelle aus der Anfangszeit mit den damaligen bekannten Daten wie K-Nummer, Frühdatum, Farbe der Tinte, Anordung, Lage und Besonderheiten - hier gibt es mittlerweile natürlich auch eine viel aktuellere Tabelle - siehe spezieller Link dazu

 

Geholfen haben hier besonders einige sehr aktiver Mitglieder der Forschungsgemeinschaft Post- und Absenderfreistempel, die diese Besondeheiten wie der Autor selbst sammeln und zusammen tragen. Beobachtet wird diese Entwicklung aber auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Briefpostautomation, die diese Entwicklung unter Automationsgesichtspunkten betrachtet (beispielsweise, was wurde wie codiert und mit welchen Maschinen) und schon mehrmals in Rundbriefen darüber berichtet hat. In den Merkurbriefen wurde bisher einmal über Konsolidierung berichtet. Wozu nun dieser Bereich letztendlich gehört, wird die Zukunft zeigen. Festhalten sollte man aber diese vielfältige spannende und teils schnelllebige Entwicklung auf alle Fälle, da es sich hier um eine Mischung aus Privatpost und Dienstleistungen der Deutschen Post AG handelt.

> nachträgliche Ergänzung:

1. Eine aktuelle Übersicht über bisher bekannte K-Nummern (Stand März 2012) finden Sie auf der Homepage der Arge Briefpostautomation e.V., wenn Sie diesem Link folgen, dort finden Sie auch eine Zusammenstellung, in welchen Rundbriefen die Arge bisher über verschiedene Konsoliderer berichtet hat

2. Eine aktuelle Übersicht über in Absenderfreistempel integrierte K-Nummern finden Sie hier auf dieser Homepage auf einer separaten Seite in dieser Rubrik "Privatpost" oder ganz einfach, wenn Sie diesem Link hier folgen

 

Literatur

Der Artikel basiert auf vielfältigen Unterlagen. Eine sehr interesante Quelle ist natürlich die Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de  Dort ist auch ein Vortrag über Konsolidierung zu finden, der von der Kanzlei Dam & Mann aus Hamburg stammt. Gehalten wurde er von Rechtsanwalt Dr. Thomas Brach auf dem Lizenznehmerforum 2005. Weitere Informationen stammen beispielsweise aus einem Artikel der Wirtschaftswoche (Heft 5-2005) und einem Schwerpunktthema der Zeitschrift DirektMarketing 7/2005 sowie vielfältigen weiteren Quellen und eigenem Material.

 

Weitere Ergänzungen zu diesem Artikel bis zum heutigen Tage (in Vorbereitung / im Aufbau)

Es folgen hier nun zu bestimmten Stichpunkten so wie die Meldungen erfaßt werden (also nicht sortiert) weitere kürzere oder etwas längere Informationen zum Thema Konsolidierung:

 

> Infos zur Firma "Brief AG (DirektExpress)"

Diese Firma ist nicht sehr lange im Konsoliderungsgeschäft tätig gewesen. Nach bisherigigen Erkenntnissen war sie bis circa ....... (noch klären) auf diesem Sektor tätig. Die Firma selbst ist mittlerweile nicht mehr existent, sie meldete ..... (noch klären) Insolvenz an.

 

> Infos zur Genossenschaft PostCon

Diese Genossenschaft existiert heute noch, allesdings wurde Sie im Jahre ..... ( noch ermitteln) von dem Privatpostdienstleister TNT aufgekauft und ist seither ein Teil von TNT.