Fünf Jahre Infobrief
(erschienen im Briefmarkenspiegel 7/2000)
Zum 1. April 1995 wurde das neue Produkt Infobrief eingeführt - eine passende Gelegenheit, diesen nach fünf Jahren genauer vorzustellen und zusammenzufassen, was sich in dieser Zeit getan hat. Er ist von seinen Eigenschaften her eine vereinfachte Form der Infopost. Gefordert werden eine inhaltsgleiche Mindestmenge von 50 Stück und maschinenlesbare Adressen. Der Versand ist sowohl ins Inland als auch ins Ausland möglich. Zur Freimachung sind Freimachungsvermerke, Freistempelung, DV-Freimachung und Absenderstempelung und seit dem 1. Januar 1999 der Frankierservice zugelassen. Eine Frankierung mit Marken ins Ausland ohne Absenderstempelung wurde erst später eingeführt.
Im Inland gibt es die vier bekannten Portostufen Standard, Kompakt, Groß und Maxi. Ins Ausland setzt sich der Gesamtpreis der Sendung aus einem Stück- und dem Kilopreis zusammen. Anfangs ist dabei nur die schnellste Beförderung möglich. Die Option Welt Land ist erstmals in den Serviceinformationen Stand 1. Juli 1996 enthalten. Zum 1. September 1997 wurden nur die Inlandstarife erhöht, die Auslandstarife sind seit 1995 unverändert.
Versandbedingungen
Zur Auflieferung bei der Post muß eine entsprechende dreiteilige Einlieferungsliste ausgefüllt werden. Sie wird im Postcomputersystem gebucht und zusätzlich mit einem Tagesstempel des Einlieferungsamtes versehen.
Nachträgliche Anmerkung: Das Aussehen dieser Liste hat sich in den wenigen Jahren schon mehrmals geändert. Weiter muß man hier zwischen Inlands- und Auslandseinlieferung unterscheiden.
Da es sich bei dem Infobrief um eine ermäßigte Sendungsart handelt, gibt es weitere Randbedingungen. Die Post garantiert hier nur eine E+4 Beförderung, die Sendung muß also spätestens 4 Tage nach der Einlieferung angekommen sein. Daher werden die Behälter mit Infobriefsendungen mit blauen Infoträgern gekennzeichnet und unabhängig vom normalen Regelnetz über das Express Logistik Netz (ELN) befördert. Der Stempelabschlag auf dem Infoträger ist der Nachweis, daß die Sendungen geprüft wurden.
Auch bei der nicht erfolgreichen Zustellung gibt es Besonderheiten. Dazu kann auf den Infobriefen eine Vorausverfügung in drei Varianten angebracht werden. Ohne diese wird der Brief bei Unzustellbarkeit vernichtet. Mit Verfügung werden Nachentgelte in Höhe von 42 Pfennig, später 60, fällig. Eine der Varianten verweist auf eine Anschriftenberichtigungskarte hin. Es handelt sich hier um eine spezielles Formular der Post, auf dem die neue Anschrift dem Absender mitgeteilt wird. Die Kosten betragen 60 Pfennig, eingezogen per Nachentgelt.
Früher wurden diese Karten oft mit dem jeweiligen Tagesstempel des Empfängerpostamtes abgestempelt. Damit entsteht ein nicht alltäglicher Beleg für eine Heimatsammlung. Heute wird die Anschriftenberichtigungskarte oft maschinell über das automatisierte Nachsendeverfahren (INA) erstellt.
Frankaturbesonderheiten
Da der Kunde einer Absenderstempelmaschine nicht immer über geeignete Marken verfügt, gibt es eine besondere Regelung. Er kann das Entgelt aus mehreren Briefmarken zusammensetzen. Differenzbeträge bis zur nächstmöglichen Wertstufe, die mit bis zu zwei Marken erreicht werden, werden erstattet. Dazu ein Beispiel: der Infobrief Groß mit einem Porto von 2,70 wurde mit dem Block Paulskirche mit 3,30 freigemacht. Die Differenz von 60 Pfg. wird bei der Einlieferung bar erstattet. Sie werden diese Fälle auch in Ihrer Tagespost vorfinden. Es ist sogar möglich diese Vielfalt zu einer kleineren oder größeren Werbesammlung auszubauen.