Briefmarke oder „Frankierlabel“?

 

(erscheint in philatelie 527 - Juni 2021 - Coautor Stefan Jacob)

 

In der Maiausgabe der philatelie hat die Deutsche Post in einem Schreiben zum Aprilartikel „Poststation mit neuen ATM“ eine Klarstellung abgegeben. Darin schreibt die Deutsche Post, dass diese „Briefmarken“ technisch auf der Internetmarke basieren und bezeichnet sie daher als „digitale Frankiervermerke“.

 

Nachträgliche Ergänzung 1: Diese Klarstellung der Deutschen Post aus der Maiausgabe der philatelie 2021 kann man hier am Ende dieser Antwort auf diese Klarstellung als Scan noch einmal nachlesen - interessant ist dabei nur der erste Absatz, die folgenden Absätze wiederholen nur mehr oder weniger einige Angaben der Deutschen Post, was diese Poststation alles kann.

 

Ein Bildvergleich mit der ATM 10 (die von der Deutschen Post selbst immer als ATM bezeichnet wurde, beispielsweise in der Pressemitteilung vom 21. Dezember 2018) zeigt, dass hier außer einem anderen Vordruckpapier ohne Muster nur minimale Layoutunterschiede existieren:

Bildvergleich - links die neue
Bildvergleich - links die neue "Briefmarke" (laut Begrüßungsbildschirm der Poststation), rechts die ATM 10

Beide haben einen gleichgroßen Datamatrixcode und eine 20-stellige Frankier-ID mit einer speziellen Standortkennung, tragen die Postangabe „Deutsche Post und Posthorn“ und eine im Matrixcode gespeicherte Datumsangabe des Verkaufstages, allerdings wird diese bei der ATM 10 nur als Monat- und Jahr-Angabe im Klarschriftteil ausgedruckt, während sie bei der Poststation komplett ausgedruckt wird. Auch eine Wertangabe weisen beide auf, die allerdings aus Layoutgründen an unterschiedlichen Stellen gedruckt wurde. Der einzige deutliche Unterschied ist das genutzte Vordruckpapier, einmal mit einem Muster, einmal ohne Muster.

 

Beide Ausgaben basieren auf der selben Technologie. Erstere wird von der Deutschen Post als ATM bezeichnet, letztere wird in der ersten Presseerklärung der Deutschen Post zur Poststation vom 16. Februar noch als „Briefmarke“ deklariert, nun aber in dieser Klarstellung als „digitaler Frankiervermerk“. Dabei wird auf die AGB der Poststation verwiesen.

 

In diesen von der Post selbst zitierten AGB der Poststation (die allerdings auf der posteigenen Webseite der Poststation (noch) nicht einsehbar sind, sondern nur am Gerät selbst) wird der Begriff „digitaler Frankiervermerk“ oder der Begriff „Frankierlabel“ oder der Begriff „Label“ an keiner Stelle definiert, geschweige den explizit erwähnt. Woher diese neuen Begriffe stammen, ist den Autoren daher nicht bekannt.

 

Weiter wird in der Klarstellung der Deutschen Post die Gültigkeit dieser neuen Marken mit maximal drei Jahren angegeben. In den entsprechenden AGB der Poststation wurde so ein Paragraf nachweislich erstmals zwischen den 8. April und dem 16. April 2021 nachträglich eingefügt. Dieser Abscnitt könnte allerdings auch fachliche Fehler enthalten, so jedenfalls die Meinung einiger Menschen, die sich näher mit AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) befasst haben. Demnach wäre dieser nachweisbar nachträglich eingefügte Abschnitt juristisch möglicherweise nicht gültig.

 

Die Gültigkeit von Marken oder beispielsweise auch von Internetmarken kann nur ab einem bestimmten Datum für die folgende Zeit geändert werden (das diese also beispielsweise nur für eine begrenzte Zeit gültig sind). Die Internetmarken, die in den Jahren 2008 bis 2014 gekauft wurden, sind aus diesen Gründen daher auch bis heute und zukünftig unbegrenzt frankaturgültig. Erst die Internetmarken, die ab dem Jahr 2014 gekauft wurden, sind aufgrund einer AGB-Änderung nur noch begrenzt auf drei Jahre frankaturgültig.

postfrische Internetmarken aus dem Jahr 2008, die heute noch frankaturgültig sind
postfrische Internetmarken aus dem Jahr 2008, die heute noch frankaturgültig sind

Zum Schluss stellt die Deutsche Post klar, dass Mischfrankaturen mit anderen Frankierarten ausgeschlossen sind. Als Konsequenz für dieses Verbot müsste dies dann auch postalisch entsprechend tatsächlich beanstandet werden. Konsequenter Weise dürfte dann beispielsweise ein Kunde, der hier „Briefmarken“ (laut Startbildschirm der Poststation) erwirbt, bei einer Portoänderung unter Umständen Probleme bekommen.

Roter Aufkleber der Deutschen Post auf jeder Briefstation, das man hier Brief- und Paketmarken kaufen kann !!!
Roter Aufkleber der Deutschen Post auf jeder Briefstation, das man hier Brief- und Paketmarken kaufen kann !!!

 

Nachträgliche Ergänzung 1: Hier folgt ein Scan der Seite mit der Klarstellung der Deutschen Post in der Maiausgabe der philatelie, auf den die Autoren obige Antwort geschrieben haben:

Klarstellung der Deutschen Post zum Aprilartikel
Klarstellung der Deutschen Post zum Aprilartikel "Poststation mit neuen ATM"

 

Nachträgliche Ergänzung 2: